08. July 2013

HARTZ IV | Kosten der Unterkunft

Keine Sternstunde des Sozialstaats

 

Am 8.07.2013 beschloss der Kreistag mehrheitlich eine neue Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft. Die Fraktion DIE LINKE stimmte dieser Richtlinie und dem zugrunde liegenden schlüssigen Konzept als einzige Fraktion geschlossen nicht zu.

Denn mit dieser Richtlinie wurde eine schrittweise Verschlechterung des Existenzminimums Wohnen eingeleitet. So sollen neu anzumietende Wohnungen nur dann preislich angemessen sein, wenn sie dem Preisgefüge der langjährig vermieteten Wohnungen entsprechen. Nun ist aber zu sehen, dass die Mieten auch in unserem Landkreis steigen. Neu anzumietende Wohnungen werden daher regelmäßig teurer sein als bewohnte Wohnungen mit gleicher Größe und gleichem Standard. Um diese Politik der Sozialkürzung durchzusetzen, engagierte die Kreisverwaltung die Firma Analyse & Konzepte. Für 60000€ legte diese dem Landkreis ein, man muss schon sagen, Gefälligkeitsgutachten, vor. Unter Vortäuschung wissenschaftlicher Methodik und Verwendung zahlreicher Taschenspielertricks, „errechnete“ diese Firma eine Angemessenheit, die wohl dem Auftraggeber gefallen dürfte, aber nichts mit dem tatsächlichen Wohnungsmarkt zu tun hat.

Dem Opfer dieser neuen Angemessenheitsgrenzen wird nichts weiter übrig bleiben, als weiter Widerspruch und Klage anzustrengen. DIE LINKE im Landkreis wird dabei mit Rat und Tat den Betroffenen beistehen.

Kategorien: DIE LINKE. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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