25. November 2019

Solidarität mit Rita Kunert

Über ein Jahr nachdem mutige Aktivisten versuchten eine Demonstration des rassistischen und nationalistischen Vereins Pegida e.V. zu blockieren, wurde nun ein Urteil gegen die Anmelderin der Gegenkundgebung des Bündnisses "Nationalismus raus aus den Köpfen" gesprochen. Sie soll 50,- EUR Bußgeld bezahlen, und die Kosten des Gerichts tragen.

Begründung: Sie hat erst 9 Minuten nach der polizeilichen Aufforderung, im Namen der Versammlungsbehörde Dresden, die Prager Straße in Richtung zugewiesener Versammlungsfläche verlassen. Der zuständige Richter blieb damit unter der Forderung der Behörde, welche 130,- EUR gefordert hatte. Es bleibt jedoch zumindest ein fader Beigeschmack.

Rita Kunert ist uns seit vielen Jahren als verlässliche und engagierte Genossin und Aktivistin gegen Rechts bekannt. Auch Versammlungsbehörde und Polizei haben noch nie Anlass zur Beschwerde gehabt, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinne. Mit ruhiger aber bestimmter Art, meldet sie schon seit fast 5 Jahren Kundgebungen und Demonstrationen an und leitete sie meist auch selbst. Sowohl Demonstrationsteilnehmer wie auch die polizeilichen Einsatzleiter konnten sich stets auf ihre besonnene Art verlassen, mit der sie immer zur Deeskalation beitrug.
Mit diesem haarsträubenden Urteil sollen Menschen abgeschreckt werden, gegen Hetze und Menschenfeindlichkeit auf die Straße zu gehen. Diesen Eindruck hinterlässt die Rechtssprechung zumindest bei uns, zumal das Strafverfahren gegen den Versammlungsleiter wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Rita Kunert war unstrittig nicht auf dem als Beweis herangezogenen Foto zu sehen. Auch ein dazu extra aus Leipzig geladener Polizist konnte sich nicht speziell an sie erinnern. Einzig die Behörde wollte dies so partout nicht gelten lassen und bezog sich im Nachhinein noch auf ein Polizeivideo, auf dem zu sehen war, dass sie eben 9 Minuten nach der polizeilichen Aufforderung die Straße zu räumen, immer noch auf dieser stand. Die Aussage des Mitarbeiters der Versammlungsbehörde, dass die Räumung nötig gewesen sei, um allen stattfindenden Demonstrationen das Recht auf Demonstrationsfreiheit zu gewähren, ist schlichtweg fadenscheinig. Der Aufzug des Pegida e.V. kam eine ganze Stunde nach Beschluss der räumlichen Beschränkung erst an dieser Stelle vorbei. Somit war die Entscheidung völlig überzogen und hätte auch durch eine zeitliche Zulassung der Zwischenkundgebung etwas Brisanz heraus nehmen können.
Hier werden Menschen dafür verurteilt, für eine offene und pluralistische Gesellschaft auf die Straße zu gehen.

Wir stellen uns solidarisch an Ritas Seite und werden sie und ihre MitstreiterInnen auch weiterhin unterstützen.

https://www.saechsische.de/ist-sie-eine-gefaehrliche-frau-5138190.html?fbclid=IwAR1q03svo8z9kkI_yRbheWYu1feokWeoa77F4S6DNMfzLvt0lhZxX7xDg5o

https://www.saechsische.de/kein-freispruch-fuer-pegida-gegnerin-5140755.html?fbclid=IwAR2xRi2JWrdIzo1otmNt2mg_2C2PYt4AFm1YQf4AoRzIFitE2PDE2xHH0RM

Kategorien: DIE LINKE. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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